Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG)
Ab dem 01. Januar 2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Abhängig davon, welche Verantwortung und welchen Einfluss sie auf den CO₂-Ausstoß eines bestimmten Wohngebäudes haben, regelt das Gesetz die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen dem Mieter und Vermieter. Sie möchten wissen wir hoch Ihr Anteil an den Kosten ist? Hier geht es zu Ihrem Umlagenrechner:
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