Elektro-Auto registrieren und Gutschrift sichern
Sie sind stolzer Besitzer eines Elektroflitzers? Dann registrieren Sie sich hier einfach mit Ihrem Fahrzeugschein, um eine garantierte Prämie von 60,00 € zu erhalten.
Bitte Ihre persönlichen Daten eingeben und ein Foto von Ihrer Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) hochladen:
Ich bestätige mit der Absendung des Antrags, dass ich meinen Fahrzeugschein nur bei den Stadtwerken Nordfriesland hochladen werde und keinem Dritten zwecks Quotenhandel zur Verfügung stelle.**
Ich bin Privatkunde mit Wohnsitz in Deutschland und stelle die THG-Quote meines reinen Elektroautos für das laufende Jahr zur Verfügung und übermittle hierzu die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein). Sollte mein Fahrzeug, dessen Strommenge ich im Verpflichtungsjahr bereits zur THG-Quote angemeldet habe, auf eine andere Person zugelassen werden, verpflichte ich mich, den neuen Fahrzeughalter über diese Anmeldung zu informieren.( 38. BImSchV § 7 Abs. 5). Ich bestimme ausdrücklich die Stadtwerke Nordfriesland GmbH als Dritten im Quotenhandel im Sinne des § 5 Abs. 1 der 38. BImSchV für das laufende Kalenderjahr. Die Stadtwerke Nordfriesland GmbH behalten sich vor, von Verträgen mit Kunden, die unkorrekte Daten angeben, zurückzutreten.
Der Vertrag zwischen Ihnen, unserem Kunden und der Stadtwerke Nordfriesland GmbH kommt dadurch zustande, dass der Kunde auf der Website https://www.sw-nf.de/energie-co/thg-quote für das laufende Kalenderjahr ein verbindliches Angebot zur Nutzung der THG-Quote abgibt, indem er die folgenden persönlichen Daten: Nachname, Vorname, (oder Firmenname und Anschrift) Anschrift, E-Mail-Adresse eingibt sowie die Zulassungsbescheinigung I des Elektrofahrzeugs hochlädt, und folgende Punkte bestätigt:
· Sie bestätigen als Privatkunde mit Wohnsitz in Deutschland zu handeln
· Sie erklären sich mit diesen AGB einverstanden
* Pflichtfelder
** Garantierter THG-Prämien-Betrag im Kalenderjahr 2024
- Warum bekomme ich die jährliche Gutschrift von den Stadtwerken Nordfriesland für mein E-Auto?
Sie sparen durch den Betrieb Ihres Elektroautos CO2 ein. Verschiedene Unternehmen in Deutschland schaffen es hingegen nicht, Ihren CO2-Ausstoß so zu reduzieren, wie es der Gesetzgeber verlangt (z. B. Mineralölkonzerne). An diese Unternehmen verkaufen die Stadtwerke Nordfriesland für Sie Ihre pauschalierte CO2-Einsparmenge, die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Das Geld dafür erhalten Sie im Folgejahr direkt auf Ihr Konto überwiesen.
- Wer kann die Gutschrift erhalten?
Alle unsere Kunden, die ein ausschließlich batterieelektrisch betriebenes Kraftfahrzeug (kein Hybrid, kein E-Bike oder E-Roller) besitzen. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche E-Autos und E-Flotten sowie für Elektrotransporter, E-Busse und E-LKW. Ihre Stadtwerke Nordfriesland übernehmen für Sie den Verkauf und die Vermarktung der THG-Quote.
- Was benötigen Sie zum Verkauf meiner Quote?
Wir benötigen nur ein Foto oder einen Scan der Fahrzeugbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bitte Vorder- und Rückseite. Dann noch kurz die wenigen Daten im Online-Formular ausfüllen und um alles Weitere kümmern wir uns, versprochen!
- Wie viel Geld kann ich mit meinem E-Auto verdienen?
Für das Jahr 2025 schreiben wir Ihnen 60,00 €** aus dem Verkauf Ihrer THG-Quote. Das Geld dafür erhalten Sie im Folgejahr direkt auf Ihr Konto überwiesen.
- Was passiert mit meinen Daten?
Ihre angegebenen Daten und hochgeladenen Dokumente werden nur für die in unseren Datenschutzhinweisen vereinbarten und für die THG-Quote notwendigen Zwecke, verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich bestimmungsgemäß in Verbindung mit Ihrem Antrag an die zuständigen Stellen.
- Bis wann kann ich meine E-Auto-Gutschrift beantragen?
Bis zum 21. Oktober des aktuellen Jahres für das komplette Kalenderjahr.
- Muss ich jedes Jahr meine Gutschrift neu beantragen?
Ja. Aber keine Sorge – wir erinnern Sie und wickeln dann alles Weitere ab. Versprochen!
- Was muss ich beachten, wenn ich mein E-Auto irgendwann im laufenden Jahr verkaufe?
Sie erhalten dennoch die beantragte Gutschrift für das ganze Jahr. Sie sind allergings verpflichtet, den Käufer über die Anmeldung zur THG-Quote im Kaufvertrag zu informieren.
- Muss ich meine E-Auto Gutschrift (THG-Prämien-Quote) versteuern?
Es können gem. § 22 (3) EStG oberhalb der jährlichen Freigrenze von 255,00 € Steuern anfallen. Bitte geben Sie die Prämie daher in Ihrer Einkommensteuererklärung an oder lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten.
- Wie erhalte ich meine Gutschrift über 60,00 €**?
Der Gutschriftsbetrag wird nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt an Sie überwiesen.
Oder noch Fragen?
Gerne helfe ich Ihnen beim Ausfüllen der erforderlichen Angaben. Nehmen Sie einfach direkt Kontakt auf!
Martin Kleiber
Telefon 04661 601-849
Telefax 04661 601-887
E-Mail m.kleiber(at)sw-nf.de
