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THG-Quote
für E-Auto-Besitzer
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THG-Quote
für E-Auto-Besitzer

 nur noch bis 31.10.2023

Gut für Umwelt und Jahresverbrauchsabrechnung

Elektro-Auto registrieren und Gutschrift sichern

Sie sind stolzer Besitzer eines Elektroflitzers? Dann registrieren Sie sich hier einfach mit Ihrem Fahrzeugschein, um eine jährliche Gutschrift auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung zu erhalten:

THG Anträge für 2023 sind nicht mehr möglich.

In Kürze können Sie genau an dieser Stelle Ihr E-Auto zur THG-Prämie für 2024 anmelden.

Wir bitten um wenige Tage Geduld.

 

Fragen und Antworten
  • Warum bekomme ich die jährliche Gutschrift von den Stadtwerken Nordfriesland für mein E-Auto?

Sie sparen durch den Betrieb Ihres Elektroautos CO2 ein. Verschiedene Unternehmen in Deutschland schaffen es hingegen nicht, Ihren CO2-Ausstoß so zu reduzieren, wie es der Gesetzgeber verlangt (z.B. Mineralölkonzerne). An diese Unternehmen verkaufen die Stadtwerke Nordfriesland für Sie Ihre pauschalierte CO2-Einsparmenge, die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Das Geld dafür erhalten Sie direkt als Gutschrift im Rahmen Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.

 

  • Wer kann die Gutschrift erhalten?

Alle unsere Kunden, die ein ausschließlich batterieelektrisch betriebenes Kraftfahrzeug (kein Hybrid, kein E-Bike oder E-Roller) besitzen. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche E-Autos und E-Flotten sowie für Elektrotransporter, E-Busse und E-LKW. Ihre Stadtwerke Nordfriesland übernehmen für Sie den Verkauf und die Vermarktung der THG-Quote.

 

  • Was benötigen Sie zum Verkauf meiner Quote?

Wir benötigen nur ein Foto oder einen Scan der Fahrzeugbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bitte Vorder- und Rückseite. Dann noch kurz die wenigen Daten im Online-Formular ausfüllen und um alles Weitere kümmern wir uns, versprochen!

 

  • Wie viel Geld kann ich mit meinem E-Auto verdienen?

Für das Jahr 2023 schreiben wir Ihnen 300,00 €** aus dem Verkauf Ihrer THG-Quote auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung gut.

 

  • Was passiert mit meinen Daten?

Ihre angegebenen Daten und hochgeladenen Dokumente werden nur für die in unseren Datenschutzhinweisen vereinbarten und für die THG-Quote notwendigen Zwecke, verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich bestimmungsgemäß in Verbindung mit Ihrem Antrag an die zuständigen Stellen.

 

  • Bis wann kann ich meine E-Auto-Gutschrift beantragen?

Bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres für das komplette Kalenderjahr.

 

  • Muss ich jedes Jahr meine Gutschrift neu beantragen?

Ja. Aber keine Sorge – wir erinnern Sie und wickeln dann alles Weitere ab. Versprochen!

 

  • Was muss ich beachten, wenn ich mein E-Auto irgendwann im laufenden Jahr verkaufe?

Sie erhalten dennoch die beantragte Gutschrift für das ganze Jahr. Sie sind allergings verpflichtet, den Käufer über die Anmeldung zur THG-Quote im Kaufvertrag zu informieren.

  • Muss ich meine E-Auto Gutschrift (THG-Prämien-Quote) versteuern?       

Es können gem. § 22 (3) EStG oberhalb der jährlichen Freigrenze von 255,00 € Steuern anfallen. Bitte geben Sie die Prämie daher in Ihrer Einkommensteuererklärung an oder lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten.

 

  • Wie erhalte ich meine Gutschrift über 300,00 €**?

Der Gutschriftsbetrag wird am Anfang des Folgejahres direkt von Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung abgezogen. Sollten Sie kein Energiekunde der Stadtwerke Nordfriesland sein, erhalten Sie 260 € nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt.

Alles klar?

Oder noch Fragen?
Gerne helfe ich Ihnen beim Ausfüllen der erforderlichen Angaben. Nehmen Sie einfach direkt Kontakt auf!

Martin Kleiber
Telefon 04661 6018-49
Telefax 04661 6018-87
E-Mail m.kleiber(at)sw-nf.de

Sie wollen Ihren PKW für die THG-Prämie anmelden? Das ist aktuell leider noch nicht möglich. 

Aber Sie können sich gern unverbindlich auf unsere Vorzugsliste setzen lassen. Sobald wir ein attraktives Angebot haben, erhalten Sie eine Nachricht von uns.