Ab dem 01. Januar 2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Abhängig davon, welche Verantwortung und welchen Einfluss sie auf den CO₂-Ausstoß eines bestimmten Wohngebäudes haben, regelt das Gesetz die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Ihnen:
Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die Stadtwerke Nordfriesland GmbH übernimmt keine Gewähr für die Angaben des Umlagenrechners.