§ 1 Geltung
Die Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „Trikotwettbewerb“, das von der Stadtwerke Nordfriesland GmbH durchgeführt wird.
§ 2 Unabhängigkeit vom Warenbezug
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
§ 3 Persönliche Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt ist jeder gemeinnützige Sportverein, der seinen Sitz im Amt Südtondern oder Amt Mittleres Nordfriesland hat.
Jede Sparte eines Vereins ist nur einmal teilnahmeberechtigt und darf nur ein Bild einreichen.
Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet das Einverständnis zur Nennung der Gewinner mit Foto auf unser Facebook-/Instagram- und Internetseite sowie in der örtlichen Presse.
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Anbieter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesem Fall auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
§ 4 Preisauslobung
Bei dem Gewinn handelt es sich um einen kompletten Trikotsatz (Trikot, Hose, andere Sportkleidung) im Wert von maximal 2.000 Euro. Die optische Abstimmung der Kleidung erfolgt mit den Stadtwerken Nordfriesland.
Die Vergabe der Preise findet nur unter den Teilnehmern statt, von denen bis zum 10.07.2020 eine Bewerbung eingegangen ist. Daraufhin findet ggf. eine Vorauswahl durch eine Jury der Stadtwerke Nordfriesland GmbH statt. Über das Gewinnerteam entscheidet ein öffentliches Facebook-Voting (ausschlaggebend sind die meisten Likes) auf dem Stadtwerke Nordfriesland-Facebook-Kanal. Sollte es zum Ende des Zeitraums einen Gleichstand zweier oder mehrerer Vereine geben, behält sich die Stadtwerke Nordfriesland vor, das Losverfahren anzuwenden.
§ 5 Annahmepflicht, Recht zur Namensnennung in der Werbung
Das Gewinnerteam eines Preises wird unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten weiteren Angaben benachrichtigt – dies kann per Telefon, E-Mail oder Facebook etc. erfolgen. Mit der Annahme des Preises erklären sich die Teammitglieder mit der Veröffentlichung ihres Namens sowie von Fotos und Videos, die von ihnen sind oder sie zeigen, in allen von uns in diesem Zusammenhang genutzten Werbemittel einverstanden.
§ 6 Registrierung, Verwendung der Daten
Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich auf www.sw-nf-de registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf die Registrierung besteht nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Stadtwerke Nordfriesland GmbH berechtigt ist, die erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus (max. 1 Jahr) zu speichern. Die Teilnehmer erklären sich außerdem damit einverstanden, dass Stadtwerke Nordfriesland ihnen an die gespeicherte Anschrift und/oder E-Mail-Adresse Nachrichten sendet, die sich auf das Gewinnspiel beziehen. Es steht Teilnehmern jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihr Foto auf Facebook veröffentlicht wird, um am Voting teilzunehmen. Die Teilnehmer erklären, dass ihre Bewerbungen (Texte, Fotografien etc.) nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte verstoßen.
§ 7 Gewinn
Die Formalitäten zur Übergabe des Gewinns werden mit dem Gewinnerteam individuell geklärt.
§ 8 Ausschluss der Barauszahlung
Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar. Das Gewinnerteam akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegende Faktoren bedingt sind.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Die Stadtwerke Nordfriesland GmbH wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen in Bezug auf die Gewinne frei. Für Rechts- oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
§ 10 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
Jegliche Schadensersatzverpflichtung der Stadtwerke Nordfriesland GmbH, Angestellten und Erfüllungsgehilfen oder im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Entscheidungen der Stadtwerke Nordfriesland GmbH sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Die Stadtwerke Nordfriesland GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden. Von dieser Möglichkeit ist insbesondere dann Gebrauch zu machen, wenn aus technischen Gründen, z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler an der Hard- oder Software, oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers schuldhaft verursacht wurde, kann die Stadtwerke Nordfriesland GmbH von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 11 Änderungsvorbehalt
Die Stadtwerke Nordfriesland GmbH behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen auch unangekündigt aus wichtigem Grund zu ändern oder ergänzen. Wirksam vereinbart sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Nutzung der Website. Einer besonderen Benachrichtigung bedarf es nicht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten und der Stadtwerke Nordfriesland GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.