Ab dem 6. Juni gelten neue gesetzliche Regelungen für Ein- und Auszugsmeldungen. Kund*innen müssen ihren Energieversorger rechtzeitig informieren, da rückwirkende Anmeldungen oder Abmeldungen künftig nicht mehr zulässig sind. Die gesetzlichen Mindestfristen sind:
Grundversorgung: Meldung mindestens 14 Tage vor dem Umzug.
Alle anderen Tarife: Meldung mindestens 10 Werktage vor dem Umzug.
Falls diese Fristen nicht eingehalten werden, kann es zu Verzögerungen oder unnötigen Kosten kommen.
Bei einem Einzug:
Nur wenn Sie uns mindestens 10 Werktage im Voraus Ihren Einzug mitteilen und Ihre MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) angeben, können wir sicherstellen, dass Sie zuverlässig mit Strom, Gas, Wasser und anderen Energiedienstleistungen versorgt werden.
Bei einem Auszug:
Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, besteht das Risiko, dass der Strom weiterhin über Ihren bestehenden Vertrag abgerechnet wird – obwohl Sie bereits ausgezogen sind. Dies kann unnötige Kosten verursachen.
Damit wir Ihren Ein- oder Auszug schnell und gesetzeskonform bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen die folgenden Informationen:
Gesetzliche Vorgaben schreiben vor, dass Energieverträge pünktlich gepflegt und dokumentiert werden müssen. Eine rückwirkende Bearbeitung ist ausgeschlossen, da dies Fehlbuchungen oder Lieferunterbrechungen zur Folge haben könnte.
Beim Einzug: Ohne frühzeitige Meldung wird Ihre Versorgung möglicherweise erst verzögert starten.
Beim Auszug: Es könnten weiterhin Energiekosten auf Ihren Namen anfallen – auch wenn Sie die Immobilie nicht mehr nutzen.
Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ist eine eindeutige Kennung für Ihren Stromanschluss. Sie ermöglicht einen reibungslosen und schnellen Lieferantenwechsel. Geben Sie diese bei Ihrem Einzug an, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Kontaktieren Sie umgehend unser Service-Team, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. In solchen Fällen arbeiten wir oft mit Hausverwaltungen, Nachmietern oder externen Ablesediensten zusammen.
Alle Ein- oder Auszugsdaten müssen künftig im Voraus gemeldet werden. Je nach Vertrag gilt:
Grundversorgung: 14 Tage vor dem Umzug.
Andere Tarife: 10 Werktage vor dem Umzug.