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zum Preisdeckel

Hier haben wir Antworten auf viele aktuelle Fragen zum Preisdeckel für Gas, Fernwärme und Strom

Durch den „Gaspreisdeckel“ werden 80 % der prognostizierten Verbrauchsmenge bei Haushaltskunden und kleinen Unternehmen vom Staat bezuschusst.

Die Mengengrundlage ist ihre persönliche Verbrauchsprognose des Vorjahres. Dieser Betrag kann natürlich in der einen oder anderen Richtung vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Auch in so einem Fall ist es uns nur möglich, Ihnen die festgelegte Vergütung zukommen zu lassen, die wir vom Bund für ihren Haushalt erhalten haben. Anpassungen dürfen wir nicht vornehmen.

Um ihre Energiekosten zu mindern, hat der Bund, wie oben beschrieben, 80 % ihres Gasverbrauches auf zwölf Cent pro Kilowattstunde inkl. aller Steuern und Abgaben „gedeckelt“. Dieser Wert wurde bereits für Ihren Haushalt festgelegt. Das heißt, Sie selbst haben es in der Hand, weitere Kosten einzusparen. Wenn es Ihnen beispielsweise gelingt, 20 % weniger Energie zu verbrauchen, würde der „Preisdeckel“ sogar auf ihren gesamten Verbrauch Anwendung finden. Ein guter Grund, weiter Energie einzusparen. Der Preisdeckel gilt ab 01. März 2023, die Differenz zu ihrem Tarifpreis wird aber rückwirkend für die Monate Januar und Februar vergütet. (Stand 1. Februar 2023)

Durch den „Fernwärmepreisdeckel“ werden 80 % der prognostizierten Verbrauchsmenge bei Haushaltskunden und kleinen Unternehmen vom Staat bezuschusst. Die Mengengrundlage ist ihre persönliche Verbrauchsprognose des Vorjahres. Dieser Betrag kann natürlich in der einen oder anderen Richtung vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Auch in so einem Fall ist es uns nur möglich, Ihnen die festgelegte Vergütung zukommen zu lassen, die wir vom Bund für ihren Haushalt erhalten haben. Anpassungen dürfen wir nicht vornehmen. Um ihre Energiekosten zu mindern, hat der Bund wie oben beschrieben 80 % ihres Fernwärmeverbrauches auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde inkl. aller Steuern und Abgaben „gedeckelt“. Dieser Wert wurde bereits für Ihren Haushalt festgelegt. Das heißt, Sie selbst haben es in der Hand, weitere Kosten einzusparen. Wenn es Ihnen beispielsweise gelingt, 20 % weniger Energie zu verbrauchen, würde der „Preisdeckel“ sogar auf ihren gesamten Verbrauch Anwendung finden. Ein guter Grund, weiter Energie einzusparen. Der Preisdeckel gilt ab 1. März 2023, die Differenz zu ihrem Tarifpreis wird aber rückwirkend für die Monate Januar und Februar vergütet. (Stand 1. Februar 2023)

Durch den „Strompreisdeckel“ werden 80 % der prognostizierten Verbrauchsmenge die über einem Arbeitspreis von 40 Cent liegen, bei Haushaltskunden und kleinen Unternehmen vom Staat bezuschusst. Die Mengengrundlage ist ihre persönliche Verbrauchsprognose. Dieser Betrag kann natürlich in der einen oder anderen Richtung vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Auch in so einem Fall ist es uns nur möglich, Ihnen die festgelegte Vergütung zukommen zu lassen, die wir vom Bund für ihren Haushalt erhalten haben. Anpassungen dürfen wir nicht vornehmen. Um ihre Energiekosten zu mindern, hat der Bund wie oben beschrieben 80 % ihres Stromverbrauches auf 40 Cent pro Kilowattstunde inkl. aller Steuern und Abgaben „gedeckelt“. Dieser Wert wurde bereits für Ihren Haushalt festgelegt. Das heißt, Sie selbst haben es in der Hand, weitere Kosten einzusparen. Wenn es Ihnen beispielsweise gelingt, 20 % weniger Energie zu verbrauchen, würde der „Preisdeckel“ sogar auf ihren gesamten Verbrauch Anwendung finden. Ein guter Grund, weiter Energie zu sparen. Der Preisdeckel gilt ab 01. März 2023, die Differenz zu ihrem Tarifpreis wird aber rückwirkend für die Monate Januar und Februar vergütet.

Diese Information findet auf alle unsere Kunden in der Grundversorgung oder im Tarif Küstenstrom NF Anwendung. Sollten Sie in unserem eigenen Netzgebiet wohnen also in Leck, Bredstedt oder Niebüll, haben Sie unter Umständen den Küstenstrom Tarif. Dieser Tarif liegt dauerhaft unter dem Preisdeckel von 0,40 €. D.h. sie zahlen für volle 100 % ihres Verbrauches lediglich 39,99 €. (Stand 1. Februar 2023)