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Antworten
zu vielen aktuellen Fragen

Hier haben wir Antworten auf viele aktuelle Fragen von Abschlag ändern bis Winter-Soforthilfe. 

Ihren monatlichen Abschlag können wir erst wieder nach der Jahresverbrauchsabrechnung Mitte Januar ändern. Wir bitten Sie, diese abzuwarten. Sie können die Zahlungen und Abschläge Mitte Januar auf Ihrer Jahresabrechung genau nachvollziehen. Sollten Sie dann den Abschlag erhöhen wollen, nutzen Sie gern auf der Startseite unserer Website die Schaltfläche „Kontakt & Formulare“.

Bei der Abbuchung handelt es sich um den November-Abschlag, der jeweils Ende des Monats oder spätestens am ersten des Folgemonats eingezogen wird.

Die Bundesrepublik übernimmt ein Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose des Monats September zu dem Tarif-Preis der im Dezember gilt; zuzüglich 20%. Theoretisch geht es also um den Dezember-Abschlag. Da Sie bei den Stadtwerken Nordfriesland aber nur 11 Abschläge im Jahr bezahlen, zogen wir auch in den vergangenen Jahren Ende Dezember keine Abschlagszahlung bei Ihnen ein.

Aber, keine Sorge: Sie erhalten die exakt errechnete Vergütung der „Soforthilfe - Winter“ für Ihren Fernwärmevertrag spätestens bis zum 30. Dezember 2022 auf ihr Konto ausgezahlt.

Bei der Abbuchung handelt es sich um den November-Abschlag, der jeweils Ende des Monats oder spätestens am ersten des Folgemonats eingezogen wird.

Die Bundesrepublik übernimmt ein Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose des Monats September zu dem Tarif-Preis der für Sie im Dezember gilt. Theoretisch geht es also um den Dezember-Abschlag. Da Sie bei den Stadtwerken Nordfriesland aber nur 11 Abschläge im Jahr bezahlen, zogen wir Ende Dezember auch in den vergangenen Jahren keine Abschlagszahlung bei Ihnen ein. Aber, keine Sorge: Sie erhalten die exakt errechnete Vergütung der „Soforthilfe - Winter“ spätestens mit der Jahresverbrauchsabrechnung Mitte Januar gutgeschrieben und können sich diese dann natürlich auch auszahlen lassen.

Wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet Leck, Niebüll oder Bredstedt(nur Stromversorgung) wohnen, fangen wir Sie als Kunden automatisch auf, für den Fall das Sie keinen anderen Energieversorger mehr haben. Sie brauchen sich nicht anmelden. Das macht ihr alter Energieversorger für Sie. Wir melden uns innerhalb von 4-8 Wochen automatisch bei Ihnen. Ihr Strom und Gas fließt natürlich unterbrechungsfrei weiter. Geld für Ihre Abschlagszahlungen bis zu unserem Willkommensschreiben legen Sie am besten zurück.

Die Jahresverbrauchsabrechnung wird Mitte Januar 2023 erstellt und anschließend an Sie verschickt. Natürlich sind alle Änderungen der Bundesregierung dort Tag-genau berücksichtigt. Auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Um Zahlendreher und Änderungen zu vermeiden, können Sie Ihre Zählerstände ausschließlich online oder per Ablesekarte, die in den ersten zwei Dezember-Wochen an Sie verschickt wurde, übermitteln.

Wichtig: Um die Terminarbeiten für unsere Kunden pünktlich bis zum Jahresende zu erledigen, haben wir ab sofort keine Möglichkeit mehr Ihre Verbrauchsabrechnung für 2022 zu simulieren oder Nachzahlungen zu prognostizieren. Wir bitten um Geduld bis die Jahresverbrauchsabrechnung Mitte Januar 2023 erstellt und anschließend an Sie verschickt wird.

Wir freuen uns über Ihren Wunsch von uns mit Energie versorgt werden. Zurzeit ist das nur möglich, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet Leck, Niebüll oder Bredstedt (nur Stromversorgung) wohnen – sonst leider nicht. Aktuell wären wir gezwungen die extrem hohen Energieeinkaufspreise für jeden zusätzlichen Vertrag an alle unsere Kunden weiterzugeben. Das entspricht nicht unserer Firmenphilosophie von langfristig und fair kalkulierten Preisen.

Wir bleiben jedoch weiterhin für Sie am Ball. Auf Wunsch können Sie schon jetzt auf unserer Website einen Energievertrag unverbindlich reservieren. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald wir wieder Neukunden aufnehmen können. Bitte haben Sie da etwas Geduld.

Seien Sie beruhigt, wenn Ihr bisheriger Strom-Discounter Sie kündigt, wird Ihr jeweiliger Grundversorger (siehe oben) Sie auffangen und weiter mit Energie versorgen.

Es war geplant, alle unsere Kunden bis Mitte Februar über die Änderungen zum Thema Preisdeckelung und ggf. neue Abschlagszahlungen zu informieren. Unser technischer Dienstleister arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung. Was wir schon jetzt zusagen können: wir werden alle Vergünstigungen für Sie so schnell wie möglich errechnen und mitteilen, Ihnen geht garantiert nichts verloren. Auch für die ersten Monate des Jahres werden wir Ihrem Kundenkonto zu viel bezahlte Abschlagsteile gutschreiben. Sachstand ist, dass 80 % der prognostizierten Verbrauchsmenge bei Haushaltskunden und kleinen Unternehmen vom Staat bezuschusst werden. Die Mengengrundlage ist ihre persönliche Verbrauchsprognose des Vorjahres. Dieser Betrag kann natürlich in der einen oder anderen Richtung vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Auch in so einem Fall ist es uns nur möglich Ihnen die festgelegte Vergütung zukommen zu lassen, die wir vom Bund für ihren Haushalt erhalten haben. Anpassungen dürfen wir nicht vornehmen. Schauen Sie sich auch gern unser Erklärvideo an.

Der Gesetzgeber hat im EWSG festgelegt, wie die Berechnung der Soforthilfe Dezember zu erfolgen hat. Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Da es bei Stadtwerken Nordfriesland nur elf Abschläge gibt, wurden in den letzten Jahren Ende Dezember keine Abschlagszahlung eingezogen. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises. Brutto bedeutet an dieser Stelle inklusive Mehrwertsteuer.

Ihr Abschlag ist einen halben Monat früher fällig - also jeweils schon zum 15. des Monats? Dann werden wir ihren Gas und Fernwärme-Abschlag erst gar nicht von ihrem Konto einziehen. Sollte es Differenzen zwischen Ihrem Abschlag und der errechneten „Soforthilfe – Dezember“ der Regierung geben, werden wir diese in der Jahresverbrauchsabrechnung Mitte Januar 2022 ausgleichen.

Tarifwechsel – Kann ich von der Grundversorgung in einen günstigen Küstentarif wechseln?

Wir freuen uns über Ihren Wunsch zu einem Küstentarif zu wechseln.

Zurzeit ist das leider nicht möglich. Aktuell sind wir gezwungen die extrem hohen Energieeinkaufspreise für Verbrauchsstellen (Abnahmestellen), die in den letzten Monaten dazugekommen sind, an alle unsere treuen Kunden weiterzugeben.

Wir bleiben jedoch weiterhin für Sie am Ball. Wir melden uns dann gern sobald wir wieder Kunden in die Küstentarife aufnehmen können.

Dem Netzbetreiber sind alle Verbrauchsmengen, die an einzelne Häuser oder Wohnungen geliefert werden, bekannt. Also auch wenn sie dort vorher nicht selbst gewohnt haben. In diesem Fall wird der Verbrauch des vorigen Bewohners zu Grunde gelegt. Sollte es sich um einen Neubau handeln, haben wir exakte Vergleichswerte mit ähnlichen Gebäuden, die wir melden.

Auch hier wieder der Hinweis: Dieser Betrag kann natürlich in der einen oder anderen Richtung vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Auch in so einem Fall ist es uns nur möglich, Ihnen die festgelegte Vergütung zukommen zu lassen, die wir vom Bund für ihren Haushalt erhalten haben. Anpassungen dürfen wir nicht vornehmen.

Die Ablesekarten werden in den ersten zwei Dezember Wochen bei Ihnen eintreffen.

Bitte nutzen Sie ausschließlich die auf der Karte aufgeführten Möglichkeiten, um den Zählerstand zu übermitteln. Da es in den letzten Jahren vermehrt zu aufwändigen Korrekturrechnungen und verspäteten Rückzahlungen Ihrer Guthaben, wegen unbeabsichtigter Übermittlungsfehler gekommen ist, können wir leider keine Zählerstände mehr per Telefon entgegennehmen. Sollten Sie die Ablesekarte per Post noch nicht erhalten haben, gibt es noch die Möglichkeit, uns direkt auf der Startseite unserer Website über den Button „Hier Zählerstand eingeben“, Ihre Daten zukommen zu lassen.