Der Netto-Grundpreis und der Netto-Arbeitspreis setzen sich aus drei Hauptkostenbestandteilen zusammen: Strombeschaffung, Service und Vertrieb - Konzessionsabgaben und Netzentgelte - Steuern, Abgaben und Umlagen.
Der Netto-Arbeitspreis enthält die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die EEG-Umlage, die KWK-Umlage, die Offshore-Umlage, die Umlage nach § 19 StromNEV sowie die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
Zum 01.01.2021 enthält der Arbeitspreis folgende staatliche Steuern und Abgaben:
Stromsteuer |
2,050 Ct/kWh |
Konzessionsabgabe |
1,320 Ct/kWh |
EEG-Umlage |
6,500 Ct/kWh |
KWK-Umlage |
0,254 Ct/kWh |
Offshore-Umlage |
0,395 Ct/kWh |
Umlage für abschaltbare Lasten |
0,009 Ct/kWh |
Umlage nach StromNEV |
0,432 Ct/kWh |
Summe der staatlichen Steuern und Abgaben insgesamt: 10,960 Ct/kWh
(netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
Stromsteuer/Energiesteuer: Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).
EEG-Umlage: Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
KWK-G-Umlage: Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage: Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz, welche zum 01.01.2013 wirksam wird, werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage: Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Umlage für abschaltbare Lasten: Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV ist eine von der Bundesregierung beschlossene Verordnung, die die Nutzung von abschaltbaren Lasten in der Industrie zur Stabilisierung der Übertragungsnetze und somit zur Versorgungssicherheit fördern soll.
Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.