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Informationspflicht gemäß Energiedienstleistungsgesetz

Informationspflicht gemäß Energiedienstleistungsgesetz: Informationen gemäß § 4 Abs.1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) finden Sie auf der bei der Bundesstelle für Energieeffizienz geführte Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen (www.bfee-online.de) und in den Berichten der Bundesstelle für Energieeffizienz gemäß §6 Abs. 1 EDL-G. Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie außerdem bei der Deutschen Energie-Agentur dena, (www.dena.de) und dem Gebäudeenergieberater-Ingenieure-Handwerker Nord e.V. (www.gih-nord.de).