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Informativ

Ansprüche gegen Netzbetreiber

Die Stadtwerke Nordfriesland GmbH sind als Lieferant bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Elektrizitätsversorgung und Gasversorgung von der Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ansprüche wegen solcher Versorgungsstörungen können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden.

Netzbetreiber im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Nordfriesland GmbH sind die
Stadtwerke Nordfriesland-Netz GmbH
Sitz der Gesellschaft: Niebüll
Eintragung: Amtsgericht Flensburg HRB 6285 FL.

Netzbetreiber im Grundversorgungsgebiet der E.ON Energie Deutschland GmbH ist die
Schleswig-Holstein Netz AG
Sitz der Gesellschaft: Quickborn
Eintragung: Amtsgericht Pinneberg HRB 8122PI